Arbeitnehmer
Wer zahlt die Beiträge?
Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsausfallsentschädigung (EO) und die Arbeitslosenversicherung.
Beginn der Beitragspflicht
Erwerbstätige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters und wenn die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Für Männer und Frauen liegt das Rentenalter bei 65.Jahren. Die Erwerbsaufgabe vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters hat zur Folge, dass die Beitragspflicht als Nichterwerbstätige/r weiter erfüllt werden muss.