Internationales
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Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit gehört heute Europa- und weltweit zum beruflichen Alltag.
Entsendungen aus der Schweiz in einen EU-Staat
Für Erstentsendungen bis maximal 24 Monate stellt der Arbeitgeber bzw. der Selbstständigerwerbende bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einen Antrag auf Ausstellung einer Entsendungsbescheinigung. Wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind, stellt die AHV-Ausgleichskasse eine Bescheinigung A1 aus und händigt sie dem Arbeitgeber bzw. dem Selbstständigerwerbenden aus. Der Arbeitgeber übergibt die Bescheinigung der entsandten Person
Entsendung in Nichtvertragsstaaten
Personen, welche von ihrem Arbeitgeber in einen Nichtvertragsstaat entsandt werden, können die obligatorische Versicherung weiterführen, sofern sie unmittelbar vor der Entsendung mindestens fünf Jahre lang in der AHV versichert waren. Auch der nichterwerbstätige Ehepartner kann die obligatorische Versicherung weiterführen.
ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland)
ALPS ist eine Webapplikation, welche es Firmen, Selbstständigerwerbenden, den Ausgleichskassen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen erlaubt, neue Einsätze im Ausland (kurz- und langfristige Entsendungen, Entsendungsverlängerungen und Weiterversicherungen) für Vertragsstaaten sowie EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten abzuwickeln. Ausserdem können auch Fälle einer Weiterversicherung für Nichtvertragsstaaten, sowie Mehrfachtätigkeiten innerhalb der EU- oder EFTA-Mitgliedsstaaten mit Unterstellung in der Schweiz auf einer gemeinsamen elektronischen Plattform bearbeitet werden.
Der bisherige, papierbasierte Datenaustausch zwischen den Firmen und der Ausgleichskasse oder dem Bundesamt für Sozialversicherungen wird damit komplett durch ALPS ersetzt. Mit Wirkung per 1. Januar 2018 werden Gesuche, welche per Post eingereicht werden, nicht mehr akzeptiert.
Besitzen Sie noch keinen Zugriff auf ALPS? Bitte setzen Sie sich mit uns unter vr@consimo.ch in Verbindung damit wir Ihnen die Unterlagen zur Registrierung übermitteln können.
Workation: Arbeiten aus dem Ausland
Workation: Arbeiten aus dem Ausland
Möchten Mitarbeitende vorübergehend aus dem Ausland arbeiten und dabei Beruf und Ferien verbinden? Eine solche Workation kann aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht in vielen Fällen als Entsendung über ALPS gemeldet werden. Insbesondere bei Aufenthalten in EU-/EFTA-Staaten ist die Abwicklung in der Regel unkompliziert.
Das Erklärvideo gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte:
Video «Workation und die Sozialversicherungen» ansehen
Bei Fragen Ihrer Mitarbeitenden empfehlen wir Ihnen, den Link zum Video direkt an die betroffene Person weiterzuleiten.