Bezahlter Urlaub bei Betreuung eines schwer kranken Kindes

Das Kind im Spital und ein fordernder Job: eine enorme Belastung für Eltern. Seit dem 1. Juli 2021 haben erwerbstätige Eltern Anrecht auf Urlaub und Entschädigung für den Erwerbsausfall. Konkret heisst dies: 14 Wochen bezahlter Urlaub, zusammenhängend oder tageweise innert 18 Monaten. Darauf haben Eltern neu Anspruch, wenn ihr schwer erkranktes oder verunfalltes minderjähriges Kind ihre Betreuung braucht.


Als Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten die Eltern Taggelder in der Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohnes vor der Unterbrechung, höchstens jedoch 196 Franken pro Tag.

Leistungen der EO - Betreuungsentschädigung (BUE)