Erwerbsersatzordnung (EO)

Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst und Rotkreuzdienst leistet oder an Leiterkursen für Jugend und Sport und Jungschützenleiterkursen teilnimmt, erhält Taggeld der Erwerbsersatzordnung (EO).
Die Anmeldung für EO-Entschädigungen ist dem Arbeitgeber zur Ergänzung und Unterschrift vorzulegen. Wer aktuell keinen Arbeitgeber hat, stellt die Unterlagen dem letzten Arbeitgeber oder dessen Ausgleichskasse zu.

Digitales EO-Anmeldeverfahren ab 2026

Das digitale EO-Anmeldeverfahren wird ab Januar 2026 schrittwese eingeführt.


Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft. Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Vaterschaft, ...) ist von den Änderungen nicht betroffen. 


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter folgendem Link: