Mutterschaftsentschädigung MSE
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Nach der Geburt des Kindes haben Mütter unter bestimmten Voraussetzungen maximal 98 Tagen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Anspruch besteht für Selbständigerwerbende, Arbeitnehmerinnen oder Bezügerinnen von Taggeldleistungen.
Geltendmachung der Mutterschaftsentschädigung
Der Anspruch auf Muterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:
- von der Mutter
- vom Arbeitgeber
- von den Angehörigen
Die Anmeldung für die Mutterschaftsentschädigung kann erst nach Geburt des Kindes eingereicht werden! Die Auszahlung erfolgt rückwirkend.