Hilflosenentschädigung HE
Was ist eine Hilflosenentschädigung?
Die Hilflosenentschädigung ist ein Kostenersatz für die Hilfeleistungen Dritter.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben Bezüger von Altersrenten und IV-Renten oder Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind. Die Hilflosigkeit muss bei Anspruchsbeginn mindestens 1 Jahr gedauert haben. Dem Bezug einer Altersrente ist der Rentenvorbezug gleichgestellt.