Nichterwerbstätige
Anmeldung als nichterwerbstätige Person
Personen, die keiner oder nur einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen ihre Beitragspflicht als Nichterwerbstätige prüfen lassen. Damit Ihre AHV-Beiträge korrekt erfasst werden und keine Beitragslücken entstehen, bitten wir Sie, sich als nichterwerbstätige Person bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden.
Bei der Ausgleichskasse Baumeister können vorzeitig pensionierte Personen als Nichterwerbstätige angeschlossen werden, sofern sie bereits bisher persönlich als selbständig Erwerbende oder über ihren Arbeitgeber als unselbständig Erwerbende Beiträge an unsere Ausgleichskasse geleistet haben. Der Anschluss ist frühestens ab dem Kalenderjahr möglich, in dem das 58. Altersjahr erreicht wird.
Vorzeitig pensionierte Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons als Nichterwerbstätige erfasst.
Die Anmeldung erfolgt einfach und digital
Für die Anmeldung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung und stellt nur Fragen, die für Ihre persönliche Situation relevant sind.
Die Ausgleichskasse stellt kein Formular aus; bitte nutzen Sie für die Anmeldung das entsprechende Online-Formular.
Weitere Informationen und Erklärungen finden Sie unter: https://www.nichterwerbstaetig.ch/
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihrer Anmeldung prüfen wir die Angaben. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Falls weitere Informationen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen. Andernfalls erhalten Sie direkt die entsprechende Beitragseinschätzung.
Verwaltungskostenbeiträge
Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge auf den AHV/IV/EO-Beiträgen von maximal 5%.