Nichterwerbstätige

Als Nichterwerbstätige werden der Ausgleichskasse swisstempcomp vorzeitig pensionierte Personen angeschlossen, die uns schon bisher als selbstständig Erwerbende persönlich oder als unselbstständig Erwerbende über ihren Arbeitgeber Beiträge bezahlt haben. Der Anschluss ist frühestens ab jenem Kalenderjahr möglich, in welchem das 58. Altersjahr erreicht wird.

Vorzeitig pensionierte Personen, welche diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der jeweiligen Kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantones als Nichterwerbstätige erfasst.

Verwaltungskostenbeiträge

Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge auf den AHV/IV/EO-Beiträgen von maximal 5%.

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