Individuelles Konto (IK)

Die Jahreseinkommen, von denen Versicherte Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Über diese Jahreseinkommen führen deshalb die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein so genanntes IK.

Damit die Ausgleichskasse weiss, wer wie viele Beiträge geleistet hat, sind die Arbeitgebenden verpflichtet, ihr jeweils am Jahresende mitzuteilen, wie sich die von ihnen abgelieferten Beiträge auf ihre einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verteilen.

Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden tragen die Ausgleichskassen das den Beiträgen entsprechende Einkommen auf dem IK ein.

Werden Beiträge einer versicherten Person bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, führt jede dieser Kassen ein IK.

Wer überprüfen möchte, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, kann bei der Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug verlangen. Die Bearbeitungsdauer beträgt dafür ca. drei Wochen, da wir für Sie bei allen Ausgleichskassen, die für Sie ein Konto führen, einen solchen Auszug verlangen.