Selbständigerwerbende
Kassenmitgliedschaft
Der Ausgleichskasse Baumeister sind generell jene Selbständigerwerbenden angeschlossen, die Mitglied beim Schweizerischen Baumeisterverband und Holzbau Schweiz sind.
Nach Aufnahme in den Verband erhalten Sie von uns die Unterlagen zum Anschluss an die Ausgleichskasse.
Verwaltungskostenbeiträge
Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge auf den AHV/IV/EO-Beiträgen von maximal 5 %.