Selbständigerwerbende

Kassenmitgliedschaft

Der Ausgleichskasse Baumeister sind generell jene Selbständigerwerbenden angeschlossen, die Mitglied beim Schweizerischen Baumeisterverband und Holzbau Schweiz sind.

Nach Aufnahme in den Verband erhalten Sie von uns die Unterlagen zum Anschluss an die Ausgleichskasse.

Verwaltungskostenbeiträge

Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge auf den AHV/IV/EO-Beiträgen von maximal 5 %.

connect

portal-bau

Mein Anliegen

Downloads

Kontakt