Erwerbsersatzordnung (EO)
Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst und Rotkreuzdienst leistet oder an Leiterkursen für Jugend und Sport und Jungschützenleiterkursen teilnimmt, erhält Taggeld der Erwerbsersatzordnung (EO).
Die Anmeldung für EO-Entschädigungen ist dem Arbeitgeber zur Ergänzung und Unterschrift vorzulegen. Wer aktuell keinen Arbeitgeber hat, stellt die Unterlagen dem letzten Arbeitgeber oder dessen Ausgleichskasse zu.
Digitales EO-Anmeldeverfahren ab 2026
Das digitale EO-Anmeldeverfahren wird ab 2026 schrittweise eingeführt. Gemäss Information des BSV wird ab Februar 2026 mit der Einführung im Pilotbetrieb J+S begonnen.
Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft. Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Vaterschaft, ...) ist von den Änderungen nicht betroffen.
Beispielprozess einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen

- Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal, welches durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) aufgebaut und betrieben wird.
- Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall per Post), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist. Die Anmeldung wird mit vorhandenen Angaben aus den Systemen der Sozialversicherungen ergänzt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen.
- Die dienstleistende Person greift auf das EO-Portal zu, prüft und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert die vorhandenen Daten (z.B. zum Arbeitgeber). Falls die dienstleitende Person Probleme mit dem EO-Portal bekundet, kann sie sich an die Supportorganisation der ZAS wenden.
- Das EO-Portal ermittelt aufgrund der Angaben der dienstleistenden Person zum Arbeitgeber die zuständige Ausgleichkasse und übermittelt dieser den Fall.
- Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber die relevanten Angaben zur Berechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab. Der Arbeitgeber meldet die benötigten Daten.
- Die Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und löst die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder den Dienstleistenden aus.
Wichtigste Neuerungen und Vorteile
Neuerungen aus der Sicht der Arbeitgebenden
Die EO-Anmeldung mit den Angaben der Dienstorganisation sowie den persönlichen Angaben der Dienstleistenden gelangt direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die Ausgleichkasse holt die notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein. Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:
- Brief mit Link/QR-Code: Der Arbeitgeber erhält eine Aufforderung per Post, die Lohndaten zu erfassen. Die Lohndaten können mittels Link/QR-Code direkt online, ohne Portal, eingegeben werden. Auf Wunsch können die Lohndaten auch auf dem Postweg retourniert werden.
- Portal connect: Im connect-Portal der Ausgleichskasse wird die Anfrage zu den Lohndaten digital übermittelt, der Arbeitgeber ergänzt die entsprechenden Angaben.
- Direktanbindung der ERP-Systeme: Über einen neuen Swissdec-Standard werden Anfragen an das ERP-System (Software zur Steuerung der Unternehmensprozesse, unter anderem der Lohnbuchhaltung) des Arbeitgebers übermittelt. Dieser gibt den Versand der benötigten Lohndaten ohne manuelle Erfassung im ERP-System frei, die Übermittlung an die Durchführungsstelle erfolgt automatisiert. In einem dritten Schritt werden die Informationen zur EO-Taggeldleistung von der Durchführungsstelle direkt an das ERP-System des Arbeitgebers übermittelt. Diese Option steht nur bei entsprechend ausgerüsteten und zertifizierten ERP-Systemen zur Verfügung. Die Swissdec steht betreffend der notwendigen Erweiterungen mit den ERP-System Anbietern in Kontakt.
- Direktanbindung EO-Webservice über UKA-Solutions von HRM-Systems AG: Die HRM-Systems AG hat den EO-Webservice von IGAKIS bereits erfolgreich in ihr Produkt «UKA-Solutions» integriert. Unternehmen, die UKA-Solutions mit ERP-Systemen wie SAP, Abacus oder anderen kompatiblen Systemen nutzen, können EO-Anmeldungen heute schon direkt und mit minimalem manuellem Aufwand an die Ausgleichskasse übermitteln. Dies gilt ebenso für Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen. Der bestehende EO-Webservice sowie UKA-Solutions werden derzeit für das neue digitale Anmeldeverfahren weiterentwickelt, sodass die EO-Abwicklung auch künftig über diesen bewährten Kanal erfolgen kann.
Vorteile des neuen Systems
- Einfordern der EO-Anmeldungen entfällt: Mit dem neuen Anmeldungsverfahren muss der Arbeitgeber die Meldekarten nicht mehr beim Mitarbeitenden einfordern. Damit werden Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund von Verlust oder Vergessen der Meldekarten eliminiert.
- Automatisierungspotential: Die Anfrage und Übermittlung der Lohndaten erfolgen im optimalen Fall auf Knopfdruck automatisiert, direkt aus dem ERP-System des Arbeitgebers. Das Einpflegen der EO-Taggeldleistung im ERP-System entfällt dank der automatisierten Übermittlung ebenfalls.
- Qualitative Vorteile: Der digitalisierte Prozess ermöglicht eine schnelle, effiziente sowie qualitativ hochstehende Verarbeitung (Abtippen von Daten entfällt) und verunmöglicht Fehler oder Missbräuche.
Zeitplan
Die Umstellung auf den neuen Prozess wird schrittweise ab Anfang 2026 erfolgen. Die Einführung beginnt mit der kleinsten Dienstorganisation "Jugend & Sport" und die weiteren Organisationen (Zivilschutz, Zivildienst, VBS) folgen danach in einer noch festzulegenden Reihenfolge. Während fünf Jahren nach der Einführung können vereinzelt EO-Anmeldungen auf Papier aus Diensten, die vor der Umstellung auf das neue Verfahren geleistet worden sind, zu den Arbeitgebenden gelangen. Diese werden wie bisher verarbeitet.
Weiterführende Informationen
- Website der Informationsstelle AHV/IVDigitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Website Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Programm EO-Digitalisierung:
Für weitere Auskünfte oder Fragen, wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse oder das Kundencenter (Tel.: 044 258 84 84 / E-Mail: connect@consimo.ch)
