Ausgleichskasse 66 SBV (AK 66)
Die Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbandes haben in ihrer Ausgleichskasse 66 SBV eine kompetente Partnerin für die Durchführung der 1. Säule im Sozialversicherungswesen:
- AHV/IV/EO-Versicherung
- AHV/IV/EO-Beitragswesen
- Leistungen der AHV und IV
- Leistungen der Erwerbsersatzordnung
- Leistungen der Militärdienstkasse
- Mutterschaftsentschädigungen
- Familienzulagen nach den kantonalen Gesetzgebungen
Sozialversicherungen 2025: Änderungen in der 1. Säule und bei Familienzulagen
Ab dem 1. Januar 2025 werden AHV/IV-Renten um 2.9% an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dadurch ändern sich auch einige Grenzwerte in der 1. Säule:
- Geringfügige Löhne: Der Freibetrag wird von CHF 2'300 auf 2'500 pro Jahr und pro Arbeitgeber erhöht. Auf Wunsch des/der Arbeitnehmenden muss der Arbeitgeber trotzdem abrechnen.
- AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige: Erhöhung von CHF 514 auf CHF 530, für den erwerbstätigen Ehegatten auf CHF 1'060.
- Anspruch Familienzulagen: Künftig muss ein Jahreslohn von CHF 7'560 (bisher CHF 7'350) bzw. monatlich CHF 630 (bisher CHF 612) erzielt werden, um Familienzulagen zu beantragen.
- Anspruch auf Ausbildungszulagen: Ein Kind gilt nicht als in Ausbildung, wenn es ein monatliches Erwerbseinkommen über CHF 2'520 (bisher CHF 2'450) erzielt.
Familienzulagen
Änderungen der Leistungsansätze ab 1. Januar 2025
- Familienzulagen: Die Mindestansätze werden um 7.1% erhöht. Die Kinderzulage steigt von CHF 200 auf CHF215, Die Ausbildungszulage von CHF 250 auf CHF268 pro Monat. Dies ist die erste Anpassung seit 2009 aufgrund der Preisentwicklung. Sie erhalten für alle laufenden Verfügungen eine neue Verfügung mit dem angepasste Betrag.
In Kantonen, die bereits höhere Familienzulagen als die Mindestsätze zahlen, sind keine oder andere Anpassungen zu erwarten.
Bei Fragen steht Ihnen das Kundencenter gerne zur Verfügung.
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