Altersrente AHV
AHV-Reform: Gut zu wissen
Wer hat Anspruch auf Altersrente?
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Für die Auszahlung von Renten an Staatsangehörige aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen hat, gelten spezielle Vorschriften.
Wann beginnt und endet der Anspruch?
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.
Der Anspruch auf Altersrente erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Was bedeutet flexibles Rentenalter?
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters rentenberechtigte Personen den Bezug der Altersrente
- um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Wer hat Anspruch auf Kinderrenten?
Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf Kinderrente für Söhne und Töchter
- bis sie das 18. Altersjahr beendet haben, oder
- bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Während des Rentenvorbezugs werden keine Kinderrenten ausgerichtet.
Wo kann man sich für die Altersrente anmelden?
Wann werden die Renten ausbezahlt?
Die Auszahlungsdaten der AHV/IV-Renten finden Sie im folgenden Merkblatt.