Altersrente AHV / Reform AHV21
AHV-Reform (AHV 21): Gut zu wissen
Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 die Reform «AHV21» angenommen. Die Reform tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Bis es soweit ist, sind noch einige Details zu klären. Auf unserer Website werden wir Sie laufend darüber informieren. Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen und auf den unten aufgeführten Links und im Erklärvideo.
Weitere Informationen zur Reform AHV 21
Altersrente AHV - Stand ab 01.01.2024
Reform AHV 21
Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024
schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.
Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt:
- Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
- Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
- Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre
Ausgleich für Frauen der Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen "finanziellen Ausgleich" für das erhöhte
Referenzalter
Flexibler Rentenbezug ab 63 Jahren
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als mit 65 bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.
Für Übergangsgeneration Rente weiterhin ab 62 Jahren möglich
Wann werden die Renten ausbezahlt?
Die Auszahlungsdaten der AHV/IV-Renten finden Sie im folgenden Merkblatt.