Hinterlassenenrenten
Was sind Hinterlassenenrenten?
Hinterlassenenrenten sind staatliche Leistungen an die Hinterbliebenen einer verstorbenen Person, die in der AHV versichert war.
Wer hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?
Verheiratete Frauen und Männer mit Kindern, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrenten.
Für geschiedene Personen gelten spezielle Anspruchsvoraussetzungen.
Für geschiedene Personen gelten spezielle Anspruchsvoraussetzungen.
Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf Witwen- und Witwerrenten?
Der Anspruch auf Witwen- und Witwerrenten beginnt im Monat nach Eintritt des Todesfalles und endet bei Frauen bei Erreichen des AHV-Rentenalters oder der Wiederverheiratung. Bei Männern endet der Anspruch im Monat, in dem das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet.
Wann haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente?
Die AHV richtet Kindern eine Waisenrente aus, deren Mutter oder Vater verstorben ist. Beim Tode beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten: eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter.
Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf Waisenrenten?
Der Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.
Wie muss der Anspruch auf Hinterlassenenrenten geltend gemacht werden?
Sie müssen Ihren Anspruch mittels Anmeldeformular geltend machen. Die Anmeldung ist der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen.