Nichterwerbstätige

Als Nichterwerbstätige werden der Ausgleichskasse Baumeister vorzeitig pensionierte Personen angeschlossen, die uns schon bisher als selbständig Erwerbende persönlich oder als unselbständig Erwerbende über ihren Arbeitgeber Beiträge bezahlt haben. Der Anschluss ist frühestens ab jenem Kalenderjahr möglich, in welchem das 58. Altersjahr erreicht wird.

Vorzeitig pensionierte Personen, welche diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der jeweiligen Kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantones als Nichterwerbstätige erfasst.


Das Anmeldeformular wird personenbezogen versendet und kann daher nicht direkt online bereitgestellt werden. Es kann bei der Ausgleichskasse bezogen werden. Für die Bestellung benötigen wir Ihre AHV-Nummer sowie Ihre aktuelle Adresse.

  • Gern kann das Anmeldeformular per E-Mail unter be66@consimo.ch angefordert werden.

Verwaltungskostenbeiträge

Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge auf den AHV/IV/EO-Beiträgen von maximal 5 %.

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