Nichterwerbstätige
Als Nichterwerbstätige werden der Ausgleichskasse Baumeister vorzeitig pensionierte Personen angeschlossen, die uns schon bisher als selbständig Erwerbende persönlich oder als unselbständig Erwerbende über ihren Arbeitgeber Beiträge bezahlt haben. Der Anschluss ist frühestens ab jenem Kalenderjahr möglich, in welchem das 58. Altersjahr erreicht wird.
Vorzeitig pensionierte Personen, welche diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der jeweiligen Kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantones als Nichterwerbstätige erfasst.
Verwaltungskostenbeiträge
Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge auf den AHV/IV/EO-Beiträgen von maximal 5 %.