Stiftung flexibler Altersrücktritt
Der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna haben auf den 1. Juli 2003 die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) gegründet. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV FAR) wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt.
Das Inkasso der Beiträge haben die Vertragsparteien der Ausgleichskasse SBV übertragen.
Standort
Sumatrastrasse 15
8006 Zürich
Kontakt
Bei Fragen gehen Sie bitte auf das portal-bau, wählen Sie die Kachel «Support» und erstellen Sie eine Anfrage.
Die Inkassostelle wird gemäss Ihrem Wunsch per Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Postadresse
Stiftung flexibler Altersrücktritt FAR
Inkassostelle
Postfach 16
8042 Zürich
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Postkonto
IBAN: CH17 0900 0000 8754 0000 8