Einführung des neuen Online-Portals für das Bauhauptgewerbe

Die Betriebe des Bauhaupt- und Gleisbaugewerbes mit Mitarbeitenden sind zur Ermittlung der Beiträge verpflichtet, jährlich eine Lohnmeldung an den Parifonds Bau sowie die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt (Stiftung FAR / nachfolgend «Organisationen») einzureichen. Bislang gelangten dabei unterschiedliche, papierbasierte Erhebungsprozesse zur Anwendung. 

Die Sozialpartner Schweizerischer Baumeisterverband, Gewerkschaften Unia, Syna und Baukader Schweiz und Führungsorgane beider Organisationen haben deshalb die Entwicklung eines gemeinsam genutzten Online-Portals beschlossen. 

Mit der Einführung des neuen Portals werden die jährliche Lohnmeldung und der weitere Informationsaustausch für Sie vereinfacht und vollständig digitalisiert. Gleichzeitig werden eine bessere Übersicht sowie Effizienz- und Qualitätssteigerungen realisiert. So sind alle offenen und bezahlten Rechnungen auf einen Blick ersichtlich und die im Portal hinterlegten Benutzer werden per E-Mail über anstehende Aufgaben, neue Rechnungen oder Nachrichten informiert.

Die Portalnutzung ist obligatorisch und umsonst.

Was ändert sich konkret?

Betriebe melden die Löhne über das Portal digital gleichzeitig für den Parifonds Bau und die Stiftung FAR. Dazu steht eine manuelle Erfassungsoberfläche oder ein Upload per Excel zur Verfügung.

Das Portal erkennt aufgrund der erfassten Informationen, welche Löhne bei welcher Organisation zu deklarieren sind und leitet die Informationen entsprechend weiter. Der Betrieb hat dabei jederzeit die volle Transparenz über die Datenverwendung, die gemeldeten Löhne sowie die aus der Lohnmeldung zu erwartende Beitragshöhe.

Die Kommunikation zwischen dem Betrieb und den Organisationen erfolgt ebenfalls digital über die sichere Kommunikations-Mailbox auf dem Portal. 

Dokumente wie Beitragsrechnungen und Belege werden neu nur noch digital bereitgestellt. Dabei können die Beitragsrechnungen direkt per E-Mail an den zuständigen Benutzer oder via E-Bill zugestellt werden.

Damit nichts vergessen geht, werden die hinterlegten Benutzer immer via E-Mail auf neue Aufgaben, Nachrichten oder Rechnungen aufmerksam gemacht.

Wann ist es soweit?

Die schrittweise Einführung des neuen Portals ist ab Juni 2023 geplant. Der volle Funktionsumfang wird ab September 2023 zur Verfügung stehen.

Ab 2024 sind Lohnmeldungen nur noch über das neue Portal möglich.

Wie können Sie sich auf diese Umstellung vorbereiten?

Alle Betriebe erhalten ab Juni 2023 per Briefpost eine Aufforderung zur Registrierung auf dem Portal. Im Zuge dieser Registrierung ist durch den Betrieb mindestens ein Administrations-Benutzer zu erfassen. Sind für unterschiedliche Tätigkeiten (z.B. Lohnmeldungen, Freigabe Lohnmeldung, Begleichen von Rechnungen etc.) verschiedene Mitarbeitende vorgesehen, soll der Administrator auch diese umgehend auf dem Portal als weitere Benutzer erfassen und für die gewünschten Tätigkeiten ermächtigen.

Nach der erfolgreichen Registrierung sind die für den Betrieb hinterlegten Stammdaten und Zahlungsinformationen zu prüfen sowie eine E-Mailadresse für den digitalen Rechnungsversand zu erfassen.

Damit die Aufforderung zur Meldung der definitiven Löhne 2023 zugestellt werden kann, muss der Registrierungsprozess bis spätestens Ende November vollständig abgeschlossen sein.

Das Dokument «Erklärung des Betriebs zur Portalnutzung und zu Beiträgen» ist einmalig auszudrucken. Nach rechtsgültiger Unterzeichnung durch den Betrieb ist dieses zu scannen und wieder ins Portal hochzuladen. Damit die Lohnmeldung nach der Aufforderung durch das Portal sicher fristgerecht vorgenommen werden kann, empfehlen wir, auch diesen Schritt bereits mit der Registrierung vorzunehmen.

Wie werden Sie unterstützt?

Das neue Portal wird möglichst selbsterklärend und benutzerfreundlich gestaltet und mit Erklärungen ergänzt. Mit der Einladung zur Registrierung erhalten Sie zudem eine Anleitung über die ersten Schritte sowie die wichtigsten Funktionen des Portals. 

Bei Fragen oder Problemen finden Sie die Kontaktdaten des Supports ebenfalls auf der Einladung zur Registrierung.

Über den Parifonds Bau

Der Paritätische Fonds des schweizerischen Bauhauptgewerbes bietet u.a. Bildungsleistungen für das Bauhauptgewerbe an und ist für den Vollzug des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, des Gesamtarbeitsvertrags für den Gleisbau und des Baukadervertrags verantwortlich. Entsprechend ist er für die Erhebung und Einforderung der jeweiligen Beiträge zuständig: www.parifondsbau.ch

Über die Stiftung FAR

Die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe wurde am 1. Juli 2003 gegründet und mit dem Vollzug des vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages (GAV FAR) betraut. Damit soll der körperlichen Belastung der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe Rechnung getragen und eine finanziell tragbare Frühpensionierung ermöglicht werden: www.far-suisse.ch

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