Vaterschaftsentschädigung
Wer hat Anrecht auf Entschädigung?
Nach der Geburt des Kindes haben Väter unter bestimmten Voraussetzungen maximal 14 Tage Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung. Der Anspruch besteht für Selbständigerwerbende, Arbeitnehmerinnen oder Bezügerinnen von Taggeldleistungen.
Der Anspruch auf Vatererschaftsentschädigung entsteht, wenn die Anspruchsberechtigten neun Monate versichert waren und in dieser Zeit mindestens fünf Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Der Anspruch auf Vatererschaftsentschädigung entsteht, wenn die Anspruchsberechtigten neun Monate versichert waren und in dieser Zeit mindestens fünf Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Geltendmachung der Vaterschaftsentschädigung
Der Anspruch auf Vatererschaftsentschädigung kann von folgenden Personen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:
- vom Vater
- vom Arbeitgeber
- von den Angehörigen
Die Anmeldung für die Vaterschaftsentschädigung kann erst nach Geburt des Kindes eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend.