Arbeitgeberkontrolle

Alle dem LMV bez. Parifonds Bau unterstellten Betriebe werden periodisch, gemäss Art. 31 des Beitrags- und Leistungsreglementes des Parifonds Bau, einer Arbeitgeberkontrolle unterzogen. Die Kontrolle erfolgt jeweils zusammen mit der AHV-Revision.

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