Arbeitnehmer

Wer zahlt die Beiträge?

Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsausfallsentschädigung (EO) und die Arbeitslosenversicherung.

Beginn der Beitragspflicht

Erwerbstätige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach Vollendung des
17. Altersjahres.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters und wenn die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Für Männer liegt das Rentenalter bei 65, für Frauen bei 64 Jahren. Die Erwerbsaufgabe vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters hat zur Folge, dass die Beitragspflicht als Nichterwerbstätige/r weiter erfüllt werden muss.

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