Invalidenrenten IV

Was sind Invalidenrenten?

Renten der Invalidenversicherung sind staatliche Leistungen an Personen, welche aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung zu mindestens 40 % die angestammte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Welches sind die Voraussetzungen für eine Invalidenrente?

Sämtliche in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind bei der Invalidenversicherung versichert. Diese können im Bedarfsfall einen Antrag auf Invalidenrente stellen.

Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn zuerst die Möglichkeit einer Eingliederung geprüft wurde. Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Anspruch hat. Die Rente wird nach dem Grad der Invalidität wie folgt abgestuft:


Die Berechnung der Invalidenrenten erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die AHV-Renten.

Wie kann man sich für IV-Leistungen anmelden?

Das Anmeldeformular kann bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder bei der IV-Stelle des Wohnkantons bezogen werden. Und ist auch auf der Homepage als pdf-Datei verfügbar. Einzureichen ist das Anmeldeformular bei der Sozialversicherungs-anstalt des Wohnkantons.

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