Invalidentaggelder IV-TG

Wer hat Anspruch auf Invalidentaggeld?

Anspruch haben Versicherte, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr voll ausüben können und beruflich nach Beschluss der kantonalen IV-Stelle umgeschult werden. Anspruch besteht auch während beruflichen und medizinischen Abklärungsmassnahmen.