Arbeitgeber
Kassenmitgliedschaft
Der Ausgleichskasse swisstempcomp sind grundsätzlich jene Unternehmen angeschlossen, die Mitglied bei swissstaffing sind.
Voraussetzungen für einen Beitritt finden Sie hier >
Wer zahlt die Beiträge?
Der Arbeitgebende und der Arbeitnehmende bezahlen die Beiträge an die
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV),
die Erwerbsausfallsentschädigung (EO) und die Arbeitslosenversicherung.
Beginn der Beitragspflicht
Erwerbstätige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist und die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Für Männer und Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.
Arbeitgeberkontrollen
Das AHV-Gesetz verpflichtet die Ausgleichskassen, periodisch Arbeitgeberkontrollen an Ort und Stelle vorzunehmen. Seit 2011 werden die Revisionen risikoorientiert durchgeführt. Der Zeitpunkt für diese Kontrolle wird von der Ausgleichskasse bestimmt. Dem Revisor sind die nötigen Unterlagen bereitzustellen.