Familienausgleichskasse 66 SBV
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Mitglied des Schweizerischen Bau-meisterverbandes oder des Verbandes Holzbau Schweiz sind, rechnen in 15 Schweizer Kantonen die Familienzulagen über ihre Ausgleichskasse ab.
Die Ausgleichskasse Schweizerischer Baumeisterverband übernimmt die Aufgaben der kantonalen Familienausgleichskassen als Abrechnungsstelle. Die Mitglieder des Baumeisterverbandes rechnen für den Kanton Schwyz ab 1. Januar 2020 direkt bei der Familienausgleichskasse 66 SBV ab.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an ihre Mitarbeitenden AHV-pflichtige Löhne auszahlen, sind bei einer Familienausgleichskasse abrechnungspflichtig.
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Familienausgleichskasse 66 SBV
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