Familienausgleichskasse 66 SBV

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Mitglied des Schweizerischen Bau-meisterverbandes oder des Verbandes Holzbau Schweiz sind, rechnen in 15 Schweizer Kantonen die Familienzulagen über ihre Ausgleichskasse ab. 

Die Ausgleichskasse Schweizerischer Baumeisterverband übernimmt die Aufgaben der kantonalen Familienausgleichskassen als Abrechnungsstelle. Die Mitglieder des Baumeisterverbandes rechnen für den Kanton Schwyz ab 1. Januar 2020 direkt bei der Familienausgleichskasse 66 SBV ab. 

 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an ihre Mitarbeitenden AHV-pflichtige Löhne auszahlen, sind bei einer Familienausgleichskasse  abrechnungspflichtig.

Alles auf einen Blick:

Die Synoptik bietet Ihnen einen gesamten Überblick über die jeweiligen Kantonalen Beitragssätze und Zulagen:

Standort

Sumatrastrasse 15

8006 Zürich

Lageplan

Kontakt

Tel. 044 258 82 22

E-Mail: fam66@consimo.ch

Postadresse

consimo

Familienzulagen 66 SBV

Postfach 16

8042 Zürich

Standort Tessin

consimo

Viale Portone 4

6500 Bellinzona

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Tel. 091 825 66 76

E-Mail: caf@consimo.ch

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